UNSER TAXITARIF

 

Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Lörrach.

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Geltungsbereich


Diese Rechtsverordnung gilt für die vom Landratsamt zugelassenen Taxen für Fahrten innerhalb des Landkreises Lörrach. Für Fahrten über den Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung hinaus kann das Beförderungsentgelt frei vereinbart werden. Wird der Fahrpreisanzeiger in Tätigkeit gesetzt, darf das frei vereinbarte Beförderungsentgelt den Betrag des Fahrpreisanzeigers nicht überschreiten.

 

Sie können die ab dem 01.08.2022 geltenden Rechtsverordnungen hier einsehen:

Rechtsverordnung zum Taxentarif

Rechtsverordung zur Taxenordnung

Taxitarif

Tagestarife - Werktags 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr:

Tarifstufe I

1. Grundpreis (Bereitstellung, Anfahrt) einschließlich der ersten Fortschalteeinheit: 5,00 €

2. Kilometerpreis bis 5 km gefahrene Strecke: 3,20 €/km

3. Wartezeitpreis: 38,00 €/h

Tarifstufe II

1. Grundpreis (Bereitstellung, Anfahrt) einschließlich der ersten Fortschalteeinheit: 5,00 €

2. Kilometerpreis ab 5 km gefahrene Strecke: 2,80 €/km

3. Wartezeitpreis: 38,00 €/h

Nachttarife - Werktags Werktags 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertagstarife:

(Ab 2 Uhr Nachts eingeschränke Betriebszeiten)

Tarifstufe III

1. Grundpreis (Bereitstellung, Anfahrt) einschließlich der ersten Fortschalteeinheit: 5,00 €

2. Kilometerpreis bis 5 km gefahrene Strecke: 3,60 €/km

3. Wartezeitpreis: 38,00 €/h

Tarifstufe IV

1. Grundpreis (Bereitstellung, Anfahrt) einschließlich der ersten Fortschalteeinheit: 5,00 €

2. Kilometerpreis ab 5 km gefahrene Strecke: 3,20 €/km

3. Wartezeitpreis: 38,00 €/h

Zuschlag für Tarifstufen I bis IV

  • Anfahrtspreis – 5,00 €

    Für Anfahrten in den unten genannten Gemeinden, bei denen der Bestellort (Einstieg) und der Zielort (Ausstieg) außerhalb des Kernbereichs liegen.
    Kernbereich ist die Stadt Schopfheim außer die Stadtteile: Enkenstein, Gersbach, Kürnberg, Raitbach, Schweigmatt und Schlechtbach.

  • Anfahrtspreis – 10,00 €

    Für Anfahrten aus der Betriebssitzgemeinde hinaus, bei denen der Bestellort (Einstieg) und der Zielort (Ausstieg) außerhalb der Betriebssitzgemeinde liegen.

  • Versagen des Fahrpreisanzeigers

    Im Falle des Versagens des Fahrpreisanzeigers gilt § 37 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, in der jeweils gültigen Fassung, anstatt des in § 3 Abs. 3 geregelten Beförderungsentgeltes. Die Störung am Fahrpreisanzeiger ist unverzüglich zu beseitigen. Weitere Fahrten mit gestörtem Fahrpreisanzeiger sind unzulässig.

Anwendung der Beförderungsentgelte

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(24 Stunden Service)

 

Bitte bestellen Sie Ihr Taxi online mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigeren Anfragen rufen Sie uns einfach rund um die Uhr an.
(ab 2 Uhr Nachts eingeschränkte Betriebszeiten)

 

Jetzt auch Kartenzahlung möglich!

Bitte melden Sie bei Ihrem Anruf an, dass Sie gerne mit Karte bezahlen möchten.


Telefon: 07622 2792

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